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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Büchern durch die Manfred-Sauer-Stiftung (MSS)

§1 Geltungsbereich

Diese AGBs gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der MSS und ihren Kunden über den Verkauf von Büchern. Die AGBs gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aktuellen Fassung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Bestellmöglichkeit bei der MSS stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, dieses Buch zu bestellen.

2. Indem der Kunde per E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an die MSS absendet, gibt er ein individuelles Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der MSS ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind mit der Vorkasseaufforderung.

3. Ein Kaufvertrag über das Kochbuch kommt zustande, wenn die MSS die Vorkasseaufforderung an den Kunden schickt.

4. Das Kochbuch wird nach Eingang der Kaufpreiszahlung zuzgl. ev. Versandkosten verschickt.

5. Kann die MSS das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Vorkasseaufforderung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Eventuell. bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.

§3 Preis, Fälligkeit, Bezahlung

1. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Die MSS akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigte Zahlungsart. Diese ist grundsätzlich Vorkasse.

§ 4 Haushaltsübliche Mengen

Der Verkauf erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.

5. Gewährleistung, Haftung

Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise Kaufpreisminderung zu verlangen, wenn die MSS sich schriftlich außerstande erklärt, berechtigten Mängeln nachzukommen. Generell ist die MSS berechtigt, auf Mängelrügen nach eigener Wahl mit Preisminderung oder Ersatzleistung zu reagieren. Weitergehende Ansprüche gegen die MSS stehen dem Kunden nicht zu. Die MSS haftet nicht für eventuell entgangene Gewinne oder sonstig Schäden des Kunden, die durch Nicht- oder Falschlieferung sowie mangelhafte Leistungsqualität entstehen. Ansprüche des Kunden aufgrund §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz bzw. §§ 463, 480 BGB werden hiervon nicht beeinträchtigt. Die MSS hafte grundsätzlich nur in Höhe des Warenwertes (Preis bestellter Ware).

§ 6 Datenschutz

Die MSS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln.

§ 7 Widerrufsbelehrung, Folge des Widerrufs

1. Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend werde ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflich Tätigkeit zugerechnet werden können, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag schriftlich (auch per E-Mail) zu widerrufen.

2. Der Verbraucher hat die bereits empfangene Ware auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen ab der fristgerecht eingelegten Widerrufserklärung original verpackt zurückzusenden.

3. Sobald die original verpackte Ware in der in § 7.2 genannten Frist bei der MSS eingegangen ist, wird der bereits gezahlte Kaufpreis zuzüglich Versandkosten wird zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung verwendet die MSS dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. Die MSS kann die Rückzahlung verweigern, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt sind.

8. Schlussbestimmung

1. Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der MSS.

2. Sollte(n) eine oder mehrere der Bestimmung der AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Lobbach, den 31.05.2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Manfred-Sauer-Stiftung für die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung der Sporthallen

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1. Der Vertrag zwischen der Manfred-Sauer-Stiftung (im folgenden MSS) und dem Veranstalter kommt erst zustande, wenn die MSS dem Veranstalter den Vertragsabschluss schriftlich bestätigt hat.

2. Sofern der Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder eine diesen Vereinigungen nahestehende Organisation ist, bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Vorstand der MSS. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der MSS, dass er eine vorgenannte Organisation ist, kann die MSS den Vertrag fristlos kündigen und den Veranstalter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Als Mindestbetrag für den zu erstattenden Schaden wird der vereinbarte Mietpreis schon jetzt festgelegt. Entsprechendes gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf und die Sicherheit der MSS oder den reibungslosen Ablauf der MSS gefährden oder stören könnte.

3. Der Umfang des Mietvertrages und der sonstigen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung oder Bestätigung

4. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert bezeichnet sind.

5. Als Veranstalter gilt die der MSS gegenüber als solche bezeichnete Person; im Zweifelsfall haftet sie gemeinsam mit dem tatsächlichen Veranstalter gesamtschuldnerisch.

II. Leistung, Preise, Zahlung

1. Die MSS ist verpflichtet, die genannten Räume zu den genannten Bedingungen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Zudem ist die MSS verpflichtet, weitere zusätzlich ausdrücklich genannte Leistungen (insbesondere Verpflegung) zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Preis für die Raummiete und die weiteren Leistungen zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen des Veranstalters sind 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Die MSS ist berechtigt, Vorkasse oder eine Abschlagzahlung zu verlangen.

3. Alle Preise beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Bei Änderungen der maßgeblichen Kostenfaktoren nach Vertragsschluss (u. a. Energie und Löhne) nach oben oder nach unten behält sich die MSS eine entsprechende Berichtigung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Die am Veranstaltungstermin gültigen Preise gelten in diesem Fall als vereinbart.

4. Bei Zahlungsverzug ist die MSS berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen laut § 286 BGB oder bei Kaufleuten § 352 BGB zu berechnen. Der MSSB bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; der Nachweis des Veranstalters, dass ein geringerer Schaden vorliegt, bleibt unberührt.

5. Der Veranstalter ist nicht berechtigt mit Ansprüchen aufzurechnen, die noch nicht rechtskräftig festgestellt sind.

III. Stornierung

1. Bitte beachten Sie die Stornofristen auf unserer Auftragsbestätigung. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach der gebuchten Raumgröße sowie nach dem vereinbarten Stornierungszeitpunkt.

IV. Haftung, Gewährleistung

1. Der Veranstalter/Nutzer verpflichtet sich, die Räume, Einrichtungen, Sportstätten und Geräte jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und vor der Nutzung der MSS Mitteilung zu machen, falls Schäden oder Funktionsstörungen vorliegen. Der Veranstalter/Nutzer haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume, Einrichtungen, Sport- und Seminarmittel und für Schäden, die der MSS durch die Nutzung entstehen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Hallenordnung beachtet wird. Der Veranstalter/Nutzer stellt die MSS von allen Ansprüchen Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung/Nutzung der Sporthalle, den dazugehörigen Räumen und Zugängen stehen.

2. Die MSS kann vom Veranstalter Sicherheiten wie z.B. Bürgschaften für die Absicherung von Schadensfällen verlangen.

3. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die MSS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die MSS für Schäden nur, wenn die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für vertragsuntypische und damit unvorhersehbare Schäden sowie für mittelbare Schäden haftet die MSS nicht. Die §§ 701 bis 703 BGB finden keine Anwendung. Die MSS übernimmt keine Haftung für die vom Veranstalter/Nutzer, seinen Mitarbeitern, Mitgliedern oder Besuchern seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen, es sein denn, der MSS fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4. Sollten Defekte oder Störungen an den von der MSS zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, bemüht sich die MSS unverzüglich, die Defekte zu beheben. Soweit die MSS für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die MSS im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

V. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutzerklärung – Manfred Sauer (manfred-sauer.com).

VI. Sonstige Bestimmungen

1. Öffentliche Anzeigen oder sonstige Verbreitungen, die Einladungen zur Veranstaltung und Nennung des Namens und der Adresse der MSS enthalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MSS. Erfolgt eine solche Veröffentlichung ohne Zustimmung der MSS, behält sich MSS das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten oder Schadenersatzansprüche gehen zu Lasten des Veranstalters. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Der Veranstalter ist für die Anmeldung seiner Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlungen der fälligen Gebühren an die GEMA verantwortlich, wenn Musik zum Einsatz kommt.

2. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der MSS nicht gestattet. Sollte eine solche Zustimmung von der MSS erteilt werden, leistet der Veranstalter Gewähr, dass das Dekorationsmaterial allen behördlichen Bestimmungen, insbesondere feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Für die fachgerechte Entsorgung des Dekorationsmaterials ist der Veranstalter verantwortlich. Offenes Feuer (Kerzen) ist nicht gestattet. Für aus vorgenanntem entstehende Schäden jeglicher Art haftet der Veranstalter auch ohne Verschulden.

3. Die Abtretung der Rechte des Veranstalters aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der MSS.

4. Die MSS ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist u.a. die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund behördlicher Anordnungen/ Vorgaben (z. B. Corona-Pandemie), durch höhere Gewalt und / oder andere von der MSS nicht zu vertretende Umstände. Ein Ersatzanspruch des Vertragspartners ist nicht gegeben.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MSS.

6. Bei Verträgen mit Kaufleuten sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird der Sitz der MSS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

7. Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt deutsches Recht.

8. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der MSS schriftlich bestätigt werden.

9. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß auch dann, wenn die Sporthalle unentgeltlich überlassen wird.

10. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit; die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine wirksame Bestimmung zu finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Lobbach, Juni 2020

Stifter